Allgemeine
Montagebedingungen
Allgemeine
Montagebedingungen
Allgemeine Montagebedingungen
1. Pflichten des Auftraggebers:
1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Betriebs- und Transportmittel, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie qualifiziertes Fach- und Hilfspersonal in ausreichendem Umfang und unentgeltlich bereitzustellen. Dies schließt alle zusätzlich erforderlichen Geräte und Werkzeuge ein, die nicht vom Auftragnehmer mitgebracht werden, sowie die Bereitstellung der nötigen Energiequellen.
1.2 Sämtliche Vorkehrungen für den ungehinderten Beginn der Montagearbeiten, einschließlich der Beförderung benötigter Materialien und Geräte zur Baustelle, sind durch den Auftraggeber rechtzeitig zu treffen. Die Baustelle ist so vorzubereiten, dass die Montage unmittelbar nach Eintreffen des Montagepersonals beginnen kann. Verzögerungen oder Unterbrechungen durch unzureichende Vorbereitungen seitens des Auftraggebers sind zu vermeiden.
1.3 Für den Fall, dass der Auftragnehmer eigene Werkzeuge oder Materialien auf die Baustelle einbringt, obliegt es dem Auftraggeber, im Falle von Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände, Ersatz zu leisten, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für derartige Risiken eine ausreichende Versicherung abgeschlossen wird.
2. Verzögerungen oder Unterbrechungen der Arbeiten:
Sollte es zu einer Verzögerung oder Unterbrechung der Montagearbeiten kommen, welche dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zuzurechnen ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Dies umfasst insbesondere die Kosten für Stillstands Zeiten und unproduktive Arbeitsstunden des Montagepersonals. Sollte die Verzögerung durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, so entfällt diese Verpflichtung.
3. Stundensätze und Zuschläge:
Die Montage wird gemäß Preisliste nach Zeitaufwand abgerechnet, falls nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist. Die Montagekosten sind mit Zugang der Rechnung fällig und ohne jeden Abzug zu zahlen. Gebühren im Auslandszahlverkehr gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Bei allen Zahlungen entstehende Kosten sind vom Besteller zu tragen, ich behalte mir das Recht vor, diese nachzufordern. Die Vertragsparteien vereinbaren sämtliche Zahlungspflichten in Euro.
In den Montagekosten ist die Bereitstellung des erforderlichen Handwerkzeuges enthalten, nicht jedoch das für die Montage oder die Reparatur erforderliche sonstige Material.
Abschlagszahlungen für Materialbestellungen und -lieferungen größeren Umfangs, ab einem Warenwert von 1000.--€, staffeln sich zu:
2/3 bei Bestellung,
1/3 nach Lieferung an den Besteller.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Zurückbehaltung wegen außerhalb des Vertragsverhältnisses beruhenden Gegenansprüchen, wird ausgeschlossen.
Die nachfolgenden Stundensätze gelten für die Durchführung der Montagearbeiten:
• Servicetechniker: 90,00 € / Stunde
Die Reisezeit wird als Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
4. Zuschläge:
Auf die vorgenannten Stundensätze werden folgende Zuschläge erhoben:
• Für die ersten zwei Überstunden: 25 % Aufschlag
• Für jede weitere Überstunde: 50 % Aufschlag
• Für Nachtarbeit, sofern diese als Mehrarbeit geleistet wird: 50 % Aufschlag
• Für Sonntagsarbeit: 70 % Aufschlag
• Für Arbeiten am 1. Januar, Ostersonntag, oder 1. Mai: 150 % Aufschlag
• Für den 1. Pfingsttag und den 1. Weihnachtstag: 100 % Aufschlag
• Für Arbeiten an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen: 100 % Aufschlag
Zusätzliche Pauschalen:
• Schmutz- und Höhenzuschlag: 1,65 €/Stunde (nach Nachweis)
• Leihgebühr für Helium-Lecksuchgerät (pro Einsatz, unabhängig von der Anzahl der Öfen): 190,00 €
Reisekosten:
• Bei Anreise mit PKW: 1,00 €/km
• Bei Anreise mit Transporter: 1,20 €/km
• Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel: Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand
Für Auslösung und Übernachtung wird eine Pauschale gemäß den gültigen Finanzamtssätzen erhoben. Sofern regionale Besonderheiten des Finanzamts höhere Sätze vorsehen, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
5. Materialverbrauch:
Der tatsächliche Verbrauch an Materialien und Hilfsstoffen, die für die Durchführung der Montage und Inbetriebnahme erforderlich sind, wird dem Auftraggeber gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Mehrwertsteuer und sonstige Bestimmungen:
Die auf die Montageleistungen entfallende Mehrwertsteuer wird zum jeweils geltenden gesetzlichen Steuersatz erhoben. Die Berechnung der Stundensätze erfolgt auf Basis einer tariflich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Sollte es vor Beginn der Arbeiten zu Änderungen der Lohn- oder Auslösungssätze kommen, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Anpassung der Verrechnungssätze vor. Nach Abschluss der Montage wird dem Auftraggeber ein detaillierter Montagebericht vorgelegt, der die geleisteten Arbeiten und den Materialverbrauch dokumentiert. Dieser ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Rechnung wird auf Grundlage dieses Berichts erstellt und ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Die Montageabrechnung erfolgt direkt nach Abschluss der Arbeiten und ist spätestens zum Monatsende fällig. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzüge zu leisten
7. Wichtiger Hinweis für EU-Kunden:
Gemäß den Bestimmungen der EU-Steuergesetzgebung wird die Steuerschuldnerschaft
auf den Leistungsempfänger übertragen.